Muss ich in der Schweiz Steuern für meinen "side hustle" zahlen?
Immalerischen Land Schweiz zeichnet sich ein bedeutender Trend ab: der "sidehustle". Da ungefähr ein Viertel der Schweizer Bevölkerung neben ihrerHauptbeschäftigung freiberuflich tätig ist, stellen sich viele die drängendeFrage: "Muss ich für meinen 'side hustle' Steuern zahlen?"
Wer genauist ein Freelancer?
Freelancersind Personen, die Aufgaben für ein oder mehrere Unternehmen übernehmen, ohnederen offizielle Angestellte zu sein. Sie genießen ein gewisses Maß anAutonomie, legen oft ihre eigenen Arbeitszeiten fest und haben dieFlexibilität, ihren Arbeitsplatz zu wählen. Diese Unabhängigkeit unterscheidetFreelancer von regulären Unternehmensmitarbeitern.
Hauptberufund freiberufliche Tätigkeit kombinieren
DieArbeitsgesetze der Schweiz erlauben es den Einzelpersonen, mehrere Jobs zujonglieren. Arbeitnehmer sollten jedoch vorsichtig sein. Einige Arbeitgeberkönnten freiberufliche Unternehmungen verbieten, wenn sie einewettbewerbsbedrohende Gefahr darstellen oder das Ansehen des Unternehmensgefährden könnten. Diese Einschränkung entspringt der Treuepflicht desArbeitsrechts. Weiterhin, wenn ein "side hustle" einen Arbeitnehmerständig ermüdet und dadurch seine Leistung im Hauptjob beeinträchtigt, könnenArbeitgeber eingreifen und diese Nebentätigkeit verbieten.
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SteuerlicheImplikationen des Freelancings
Wenn Siesich aufs Freelancing eingelassen haben, ist es entscheidend, die steuerlichenAuswirkungen zu kennen. Einkommen aus freiberuflichen Tätigkeiten gilt alsEinkommen aus selbständiger Arbeit und ist steuerpflichtig, genau wie dasEinkommen aus regulärer Beschäftigung. Ein solches Einkommen sollte in derSteuererklärung klar deklariert werden.
Um dieDinge unkompliziert zu halten, ist es für Freelancer ratsam, separateBankkonten für ihre persönlichen und geschäftlichen Transaktionen zu führen.Diese Trennung gewährleistet eine klare Abgrenzung zwischen professionellen undprivaten Einkünften und Ausgaben.
Meldepflichtfür Freelancer
Wenn Sie inder Schweiz freiberuflich tätig sind, müssen Sie Ihr Einkommen bei einerSozialversicherungsinstitution anmelden, sofern Ihr jährliches Einkommen ausselbstständiger Tätigkeit CHF 2.300 übersteigt. Im Gegensatz zu regulärenArbeitnehmern, bei denen die Sozialversicherungsbeiträge direkt abgezogenwerden, tragen Freelancer diese Verantwortung selbst. Darüber hinaus arbeitensie auf eigenes Risiko. Zum Beispiel, wenn ein Freelancer wegen Krankheit nichtarbeiten kann, ist sein Kunde nicht zur Entschädigung verpflichtet.
Wenn derJahresumsatz eines Freelancers aus umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen CHF100.000 übersteigt, muss er sich im MwSt-Register anmelden und dieentsprechende MwSt abführen.
Auchgeringe Einkünfte zählen
Auch wennSie nur ein geringes Honorar aus einer Handvoll freiberuflicher Aufträge proJahr verdienen, müssen diese Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angegeben undbei der Sozialversicherung angemeldet werden, mit bestimmten Ausnahmen fürextrem niedrige Einkommen.
Weiterewichtige Überlegungen für Freelancer
Freelancersollten sich auch auf andere nicht-steuerliche Aspekte konzentrieren:
Versicherung:Umfassender Schutz vor Risiken wie Unfällen, Krankheiten und Behinderungen istvon größter Bedeutung.
Altersvorsorge:Freelancer sollten ihre Rentenversicherung nicht vernachlässigen.
Unternehmensstruktur:Je nach Umfang und Art ihrer freiberuflichen Tätigkeit müssen sie sichmöglicherweise als Einzelfirmen anmelden oder sogar überlegen, eine GmbH zugründen.
Fachberatung:Angesichts der Vielzahl von Regeln und Vorschriften ist es immer klug, sich beiFachleuten Rat zu holen, besonders wenn man mit den gesetzlichen Bestimmungennicht vertraut ist.
SteuerlicheFeinheiten: Freelancer vs. Angestellter
DasSchweizer Steuersystem unterscheidet zwischen Einkünften aus unselbstständigerund selbstständiger Arbeit. Eine Vielzahl von Faktoren bestimmt dieseKlassifizierung, wobei die Art der Arbeitsbeziehung ein zentrales Kriteriumdarstellt. Steuervorteile und Abzüge unterscheiden sich auch je nach diesemStatus. Zum Beispiel können Arbeitnehmer normale Berufsausgaben geltend machen,während Freelancer unterschiedliche Regelungen befolgen müssen, einschließlichspezifischer geschäftsbezogener Abzüge und potenzieller Verlustausgleiche.
DieInfrastruktur des Arbeitgebers für freiberufliche/selbstständige Tätigkeitennutzen
Ein Wortder Vorsicht: Sofern nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt, sollte derenInfrastruktur (z.B. Büroflächen oder Geräte) nicht für freiberuflicheTätigkeiten verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung dieser Ressourcen für"side hustles" erfordert die vorherige Genehmigung des Arbeitgebers.
Abschließendlässt sich sagen, dass die Schweiz ein förderliches Umfeld für das Freelancingbietet. Es ist jedoch unerlässlich, über die damit verbundenen rechtlichen undsteuerlichen Verpflichtungen informiert zu sein. Ob Sie das Freelancing